Csongor Gáll: Wenn es letztendlich doch so kommt, dass in den nächsten Tagen in Brüssel eine Entscheidung über die Freigabe der russischen Vermögenswerte getroffen wird, wie weit würde dies dann den Abschluss eines möglichen Friedensabkommens und die Möglichkeit eines Friedens in die Ferne rücken?
Hier haben wir eine komplizierte rechtliche Situation, die ich, wenn es mir gelingt, in drei Sätzen zusammenfassen möchte. Die Einfrierung russischer Vermögenswerte erfolgte bisher so, dass der Rat, einschließlich Ungarn, jedes Halbjahr eine einstimmige Entscheidung darüber traf. Wir haben uns übrigens immer gegen die Einfrierung dieser Vermögenswerte ausgesprochen, wir haben uns gegen deren Verwendung ausgesprochen, aber bisher war nicht die Rede von einer Beschlagnahmung dieses Betrags, sondern vom Schicksal der Zinsen und ähnlichen weniger wichtigen Detailfragen. Auf jeden Fall hatte Ungarn die Möglichkeit, einmal pro Halbjahr seinen Standpunkt darzulegen, und wir haben in der Regel kein Veto eingelegt, aber es bedurfte der Zustimmung aller Mitgliedstaaten, damit dieses russische Vermögen für ein weiteres halbes Jahr eingefroren blieb. Diese Rechtslage wurde meiner Meinung nach in völlig rechtswidriger Weise völlig verändert. Und zwar nicht auf der Ebene der Ministerpräsidenten, sondern eine Ebene tiefer, bei einer Ratssitzung, bei der gesagt wurde, dass künftig nicht mehr halbjährlich über die Einfrierung der Vermögenswerte entschieden werden müsse, sondern dass diese auf unbestimmte Zeit verlängert werde, und diese Entscheidung, so sagten die Juristen, meiner Meinung nach völlig rechtswidrig, auch ohne Einstimmigkeit getroffen werden kann, unter Berufung auf eine bestimmte Klausel 122 des Grundvertrags. Die Situation ist also so, dass die Frage des Einfrierens russischer Vermögenswerte, ob es sein soll oder nicht, wie lange es sein soll, worüber Ungarn bisher ein Vetorecht hatte, aus unserem Vetorecht herausgenommen wurde. Das ist Justice morte, ein offener Rechtsverstoß, daran besteht kein Zweifel, wir werden auch rechtliche Schritte einleiten. Das ist eine Frage. Die andere Frage ist, was nach dem Einfrieren dieses Vermögens mit ihm geschehen soll. Die heutige Rechtslage, am Nachmittag oder um etwa 19 Uhr, sieht so aus, dass für eine solche Entscheidung Einstimmigkeit erforderlich ist. Es sei denn, es kommt zu einer weiteren offenen Rechtsverletzung und man sagt, dass diese Entscheidung künftig nicht mehr einstimmig, sondern mit einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit getroffen werden kann, wobei man sich auf dieselbe Klausel beruft. Während also eine Debatte über russisches Vermögen geführt wird, gibt es eine Kriegsfrage, und währenddessen marschiert Brüssel in Richtung einer neuen Art von bürokratischer Diktatur, in der uns die Kommission oder ein Organ des Rates mit einfachen Entscheidungen Rechte entzieht, die den Nationalstaaten offensichtlich zustehen. Wir befinden uns also auch in einem unrechtmäßigen Prozess des Aufbaus einer Föderation. Ich sage deshalb, dass dies ein sehr kompliziertes Wochenende werden wird, mit Krieg, Vermögen, Rechtmäßigkeit und Fragen der Rechtsstaatlichkeit.
Was kann man dagegen tun? Zunächst einmal suchen wir jetzt Verbündete, wir versammeln diejenigen Länder, die der Meinung sind, dass die Beschlagnahmung und Enteignung russischer Vermögenswerte, wie es in den Plänen der Kommission vorgesehen ist, also dass wir den Russen ihr eingefrorenes Vermögen wegnehmen und es der Ukraine geben, die sich im Krieg mit Russland befindet, nichts anderes als eine offene Kriegserklärung ist. Ich kann mich nicht erinnern, jemals etwas Derartiges gesehen zu haben, und ich kann mich auch nicht daran erinnern, jemals über Derartiges etwas gelernt zu haben. Ich habe schon erlebt, dass die Sieger am Ende eines Krieges den Verlierern ihr Territorium, ihre Bevölkerung und ihr Vermögen wegnehmen, darüber könnten wir sprechen. Aber dass eine Partei, die rechtlich nicht am Krieg beteiligt ist, wie die Europäische Union im russisch-ukrainischen Krieg, während des Krieges den Besitz einer der Parteien wegnimmt und ihn der anderen Kriegspartei gibt, kann man nur als Kriegserklärung interpretieren, und ich denke, die Russen werden es auch so interpretieren. Die Frage ist nur, welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen werden. Wir haben uns gegen wirtschaftliche Gegenmaßnahmen geschützt. Vor einigen Wochen habe ich einen Brief an den russischen Präsidenten geschrieben, ich weiß nicht, ob dieser an die Öffentlichkeit gelangt ist, und habe ihn gefragt, ob es Gegenmaßnahmen geben werde, falls die Union die eingefrorenen russischen Vermögenswerte beschlagnahme, und ob die Russen bei ihren Gegenmaßnahmen berücksichtigen würden, wer bei dieser Entscheidung wie abgestimmt hat. Daraufhin erhielt ich eine Antwort, in der es hieß, dass mit allen Mitteln des Völkerrechts entschiedene Gegenmaßnahmen ergriffen würden und dabei berücksichtigt würde, wie sich die einzelnen Mitgliedstaaten der Union positioniert hätten. Wir Ungarn haben uns also geschützt und deutlich gemacht, dass Ungarn die Beschlagnahmung der Devisenreserven, der eingefrorenen Devisenreserven eines Landes, nicht nur Russlands, sondern jedes Landes, nicht unterstützen wird. Ungarn wird dies unter keinen Umständen unterstützen. Darüber hinaus gibt es noch eine weitere, aber wichtige Frage, denn die ungarischen Devisenreserven werden am selben Ort aufbewahrt wie die russischen. Und wenn man einmal die russischen Reserven beschlagnahmen kann, was passiert dann, wenn man auf die Idee kommt, auch die ungarischen Reserven zu beschlagnahmen? Ich habe daher bereits den Finanzminister und den Präsidenten der Zentralbank angewiesen, der Regierung unverzüglich einen Vorschlag zu unterbreiten, wie wir unter diesen Umständen über die sichere Verwahrung der ungarischen Devisenreserven nachdenken sollten, falls diese Entscheidung getroffen wird. So sieht es aus.
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